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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

© Copyright TASSO e.V.

 

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Vorbildlich…Die Schwestern Emily (6 Jahre) und Liv (8Jahre)

haben ihr Taschengeld gesammelt  und es den Tieren im

Tierheim gespendet!

 

 

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Hundehandel in deutschen Tierheimen:
Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel!

In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Tierheime, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, von den Veterinärbehörden gezwungen, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren zu beantragen.

Während Politik und Verwaltung nichts gegen unseriöse und kriminelle Hundehändler unternehmen, geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den Dschungel der Behördenwillkür. Dabei werden vielfach ehrenamtlich arbeitende Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, mit Hundehändlern faktisch gleichgesetzt.

Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden zu prüfen.

Das Gutachten des auf Tierschutz spezialisierten Rechtsanwaltes Konstantin Leondarakis kommt zu dem Ergebnis, dass Tierschutzorganisationen keine Handelsgenehmigung benötigen, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Tierschutzorganisationen, die zur Beantragung einer solchen Genehmigung gezwungen wurden, wird empfohlen, Widerspruch oder Klage einzureichen.

TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen Minister der Länder geschickt und fordern gemeinsam bundesweit einheitliche Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland.

"TASSO sieht in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa", sagt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Die unbedingte Notwendigkeit eines länderübergreifenden Tierschutzes zeigt sich aktuell vor dem Hintergrund der massenhaften Tötungen von Straßenhunden in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-EM 2012 und der Verabschiedung eines Hundetötungs-Gesetzes in Rumänien."

Das Gutachten finden Sie unter www.tasso.net

 

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Möchten Sie den Tieren eine Geldspende zukommen lassen, überweisen Sie bitte diese auf folgendes Konto:

Sparkasse Südholstein, Konto 304301, BLZ 23051030

Bitte geben Sie bei der Überweisung an, ob Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, dann bitte Adresse mit angeben!

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 14:27 Uhr
 

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